Gemeinschaftsarbeit im Bereich der Kleingärten

Warum Gemeinschaftsarbeit?

Neben der Bewirtschaftung der jeweiligen Parzellen fallen Arbeiten an, die für die Gemeinschaft erbracht werden müssen (Pflege und Erneuerung der Außenzäune und -anlagen, Sauberkeit der Anlage, Siedler- und Gartenfest, ..). Jedes Vereinsmitglied ist deshalb gemäß Pachtvertrag verpflichtet, sich an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen. Eine Weigerung führt zur Kündigung des Pachtvertrages.

Wie viel Stunden Gemeinschaftsarbeit muss ich ableisten?

Pro Pächter und Gartenjahr sind seit dem Jahr 2024 vier Stunden Arbeit vorgesehen.

Wer ist für die Organisation der Gemeinschaftsarbeit verantwortlich?

Der erste Vorsitzende bzw. ein Mitglied des Vorstands in Zusammenarbeit mit den Gartenwarten. Die Verantwortung für die einzelnen Gewerke kann jedem Mitglied übertragen werden.

Was ist, wenn ich die Gemeinschaftsarbeit nicht ableisten kann?

Wer krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen nicht dazu in der Lage ist, muss Ersatz stellen (Familienangehörige, andere Vereinsmitglieder, ..). Für in absoluten Ausnahmefällen nicht geleistete Arbeit ist ein Betrag von € 60,-- pro Jahr und Kleingärtner zu entrichten, die Zahlung ersetzt nicht die Pflicht zur Gemeinschaftsarbeit. Dieser Betrag wird mit der Pacht im folgenden Jahr erhoben.

Wie erfahre ich, wann Gemeinschaftsarbeit stattfindet?

An der Siedlerhütte und in den Schaukästen werden Pläne für die anfallenden Arbeiten ausgehängt. Auch auf der Homepage (unter "Veranstaltungen") werden die Termine veröffentlicht. Normalerweise werden Gemeinschaftsarbeiten samstags zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr durchgeführt.

An welchem Termin leiste ich die Gemeinschaftsarbeit ab?

Wer sich freiwillig anmeldet, kann sich den Termin aussuchen. Dazu das Anmeldeformular (siehe "Formulare / Downloads") vollständig ausgefüllt bis vierzehn Tage vor dem Termin in den Briefkasten an der Siedlerhütte einwerfen. Bei zu wenig freiwilligen Meldungen teilt der Verein Mitglieder zur Mitarbeit in der Regel sieben Tage vorher ein. Dies wird in den Aushangkästen bekanntgegeben.

Wer besorgt Material bzw. stellt das Werkzeug?

Zur Materialbeschaffung kann jeder herangezogen werden, gängige Werkzeuge sind selbst mitzubringen. Es empfiehlt sich eine vorherige Absprache mit dem Gartenwart.

Bin ich bei der Gemeinschaftsarbeit versichert?

Jedes Vereinsmitglied und seine Familienangehörigen sind im Rahmen einer Gruppenversicherung haftpflicht- und unfallversichert.

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